gGmbH nicht eintragungsfähig
Die Abkürzung gGmbH, die für "gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung stehen soll, stellt keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Beschluss des OLG München vom 13.12.2006
31 Wx 084/06
OLGR München 2007, 133
OLG München
31 Wx 084/06
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