Doris Fraccalvieri - Sachverst - Mainz - Altersgrenze - Regelung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Sachverständiger, Altersgrenze, IHK-Regelung
Altersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige

Die Regelung einer Industrie- und Handelskammer, wonach die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen mit der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt, ist auch nach In-Kraft-Treten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rechtlich nicht zu beanstanden. Die Regelung darf bei der Entziehung der Zulassung daher allein auf die Tatsache abstellen, dass die Leistungsfähigkeit ab diesem Alter deutlich abnimmt und es somit auf die individuelle Leistungsfähigkeit des Betroffenen nicht ankommt. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, die Altersgrenze in besonders geregelten Ausnahmefällen geringfügig (hier um 2 Jahre) anzuheben. Einen Anspruch auf eine weitere Verlängerung lehnte das zuständige Verwaltungsgericht Mainz ab.

Doris Fraccalvieri Beschluss des VG Mainz vom 21.03.2007 6 L 149/07 Handelsblatt vom 25.04.2007
Doris Fraccalvieri VG Mainz
Doris Fraccalvieri 6 L 149/07
 
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