Doris Fraccalvieri - Kaufvertrag - Kaufpreises - Einigung - Kaufpreis
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Kaufvertrag, Zustandekommen, Einigung
Kaufvertrag setzt Einigung über Kaufpreis voraus

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zu klären, ob zwischen einer klagenden Stadtwerke GmbH und einem regionalen Stromversorgungsunternehmen ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen war und ob der Stadt gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung des größten Teils des Entgelts zusteht. Die Karlsruher Richter befassten sich mit den grundlegenden Voraussetzungen, unter denen von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen werden kann.

Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt wegen dieses Einigungsmangels kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Für eine Bestimmung des Kaufpreises durch eine ergänzende Vertragsauslegung ist dann kein Raum. Beugt sich jedoch der Käufer (hier Stadtwerke GmbH), obwohl er den geforderten Kaufpreis für überhöht hält, den Preisvorstellungen des Verkäufers, um das Zustandekommen des Kaufs nicht zu gefährden, und behält er sich vertraglich vor, die Angemessenheit des Kaufpreises gerichtlich überprüfen zu lassen und das zu viel Gezahlte zurückzufordern, so kommt der Kauf - wenn auch unter Vorbehalt - zu dem vom Verkäufer geforderten Kaufpreis zustande.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 07.02.2006 KZR 24/04 BGHR 2006, 949 ZAP EN-Nr. 513/2006
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri KZR 24/04
 
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