Doris Fraccalvieri - Celle - Fristsetzung - Vertragserf - Kaufvertrag
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Kaufvertrag, Rücktritt, Ablehnungsandrohung, Fristsetzung
Rücktritt vom Kaufvertrag erfordert stets Ablehnungsandrohung mit Fristsetzung

Ein Käufer setzte seinem säumigen Vertragspartner eine Frist zur Vertragserfüllung mit dem Bemerken, er werde nach Fristablauf keinen weiteren Tag zögern und sofort Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages erheben. Ferner kündigte er Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen der nicht rechtzeitigen Vertragserfüllung an. Als der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen wiederum nicht nachkam, entschloss sich der Käufer kurzerhand, doch vom Vertrag zurückzutreten.

Das Oberlandesgericht Celle hatte sich mit der bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage zu befassen, ob der Käufer, der zunächst auf Erfüllung des Vertrags gepocht hatte, nunmehr ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten könne. Das Gericht meinte, dass das Verlangen der Vertragserfüllung zunächst zum Wegfall seiner Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich führte. Leistet der Schuldner auf das Erfüllungsverlangen hin nicht, so muss der Gläubiger (hier Käufer) die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines Rücktrittsrechts und eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine weitere, mit einer neuerlichen Fristsetzung verbundenen Aufforderung zur Leistung schaffen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Celle vom 17.05.2005 16 U 232/04 Pressemitteilung des OLG Celle
Doris Fraccalvieri OLG Celle
Doris Fraccalvieri 16 U 232/04
 
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