Doris Fraccalvieri - Insolvenzverfahrens - Kosten - Insolvenzkosten - Schuldner
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Insolvenzkosten, Rücklagenbildung
Rücklagenbildung für Insolvenzkosten

Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu bilden. Sein Antrag auf Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann daher nicht mit der Begründung der unterlassenen Rücklagenbildung und der damit verursachten völligen Vermögenslosigkeit versagt werden.

Doris Fraccalvieri Beschluss des BGH vom 21.09.2006 IX ZB 24/06 BGHR 2006, 1498
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri IX ZB 24/06
 
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