Doris Fraccalvieri - Eigenkapital - Eigenkapitalersatzregeln - Darlehen - Beurteilung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Insolvenz, Überbrückungskredit, Eigenkapital
Behandlung "kurzfristiger Überbrückungskredite" im Insolvenzfall

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Insolvenzreife eines Unternehmens auch so genannte "kurzfristige Überbrückungskredite" grundsätzlich den Eigenkapitalersatzregeln unterliegen. Maßstab für die Beurteilung, ob ein "kurzfristiger Überbrückungskredit" vorliegt und das Darlehen ausnahmsweise nicht als funktionales Eigenkapital zu behandeln ist, sind die in § 64 Abs. 1 GmbHG niedergelegten Wertungen. Die Laufzeit darf demnach die dort genannte Höchstfrist von drei Wochen nicht überschreiten. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, kann der Insolvenzverwalter die Erstattung des rückgeführten Darlehensbetrages verlangen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 17.07.2006 II ZR 106/05 BGHR 2007, 19 Der Betrieb 2006, 2569
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri II ZR 106/05
 
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