Kammer muss Finanzamt Auskunft erteilen
Hat ein Freiberufler Steuerschulden, ist die zuständige Berufskammer verpflichtet, der Finanzbehörde mitzuteilen, von welchem Konto die Kammerbeiträge des Steuerschuldners abgebucht werden.
Urteil des BFH vom 19.12.2006
VII R 46/05
Betriebs-Berater 2007, 539
BFH
VII R 46/05
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