Doris Fraccalvieri - Frankfurt - Konstruktionsfehler - Herstellungs - Kaufvertrag
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Einzelhändler, Mängelhaftung, Herstellungsfehler
Händler haftet nicht für Herstellungs- und Konstruktionsfehler

Der Käufer eines neuen Motorrads machte wegen nicht behebbarer Klappergeräusche im Getriebe den Kaufvertrag rückgängig und verlangte vom Verkäufer Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Klage hinsichtlich des geforderten Schadensersatzes ab. Anders als der Rückgewähranspruch setzt ein Schadensersatzanspruch ein Verschulden des Verkäufers voraus. Ein Verkäufer haftet jedoch nicht für Herstellungs- und Konstruktionsfehler. Auch muss sich der Händler Versäumnisse des Herstellers nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Frankfurt vom 01.03.2006 1 U 159/05 OLGR Frankfurt 2006, 756
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 1 U 159/05
 
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