Doris Fraccalvieri - Aufsichtsrat - Insolvenz - Aktiengesellschaft - Aufsichtsratssitzung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Unternehmenskrise
Aufsichtsrat muss auf Krise der AG reagieren

Ist eine Aktiengesellschaft (AG) akut von Insolvenz bedroht, muss der Aufsichtsratsvorsitzende durch rechtzeitige Einberufung und Durchführung einer Aufsichtsratssitzung auf die Situation reagieren, um auf diesem Weg die für eine Kapitalerhöhung oder anderweitige Kapitalbeschaffung nötigen Beschlüsse herbeizuführen und so die Insolvenz möglicherweise noch abzuwenden. Kommt der Aufsichtsrat dieser Verpflichtung nicht nach, kann er vom späteren Insolvenzverwalter persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG München I vom 31.05.2007 5 HK O 11977/06 Justiz Bayern online
Doris Fraccalvieri LG München I
Doris Fraccalvieri 5 HK O 11977/06
 
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