Doris Fraccalvieri - Karlsruhe - Vertrag - Vertragspartner - Einzelheiten
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
AGB, Unklarheit, Risiko
Verkäufer haftet für unklare AGB

Werden bei einem vorformulierten Vertrag über den Bezug von Werbezündhölzern (hier 250.000 Schachteln) in den vertraglich einbezogenen AGB des Verkäufers die Einzelheiten der Abnahmeverpflichtung so verklausuliert dargestellt, dass sich dem Vertragspartner die Tragweite der Regelungen erst nach sorgfältigem Studium erschließt, gehen die Unklarheiten zulasten des Verkäufers. Ist infolge der unklaren Vertragsregelung beim Käufer nachvollziehbar der Eindruck entstanden, er könne sich schon nach mehreren Teillieferungen vom Vertrag lösen, so ist der Verkäufer verpflichtet, diesen Irrtum aufzuklären. Kommt er dieser Aufklärungspflicht nicht nach, so macht er sich gegenüber seinem Kunden schadensersatzpflichtig mit der Folge, dass der Vertragspartner zumindest von seiner weitergehenden Verpflichtung frei wird.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.11.2006 9 U 59/06 OLGR Karlsruhe 2007, 1
Doris Fraccalvieri OLG Karlsruhe
Doris Fraccalvieri 9 U 59/06
 
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