Doris Fraccalvieri - Lieferfrist - Regel - Berlin - Dienstleistung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
AGB, Lieferfrist, Angaben
Unzureichende Angabe der Lieferfrist in AGB

Verbraucher sollen nach dem Gesetz davor geschützt werden, dass der Zeitpunkt der Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung vom gewerblichen Vertragspartner beliebig festgesetzt werden kann (§ 308 Nr. 1 BGB). Daher ist die Verwendung nicht hinreichend bestimmter Leistungszeitangaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Händlers in der Regel unzulässig und damit wettbewerbswidrig.

Dementsprechend ist die Festlegung einer Lieferfrist mit der Formulierung "in der Regel ..." nicht hinreichend bestimmt, da ein Durchschnittskunde ohne rechtliche Beratung meist nicht in der Lage ist, das Ende einer in den Händler-AGB so vorgegebenen Lieferfrist selbst zu erkennen und zu berechnen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des KG Berlin vom 03.04.2007 5 W 73/07 JurPC Web-Dok. 63/2007
Doris Fraccalvieri KG Berlin
Doris Fraccalvieri 5 W 73/07
 
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