Doris Fraccalvieri - Insidergesch - Hessischen - Aktien - Regelung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
AG, Insidergeschäfte, Veröffentlichungspflicht
Veröffentlichungspflicht bei Insidergeschäften

Aktien emittierende Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte ihrer Führungspersonen mit diesen Aktien unter Namensnennung im Internet zu veröffentlichen. Diese Regelung verstößt - so der Hessische Verwaltungsgerichtshof - auch nicht gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Führungspersonen. Dem Gesetzgeber steht bei der Bekämpfung des Insiderhandels und der Förderung einer transparenten Gestaltung des Kapitalmarkts ein weiter Regelungsspielraum zu.

Hinweis: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der behandelten Rechtsfrage ließ das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Doris Fraccalvieri Urteil des Hessischen VGH vom 03.05.2006 6 UE 2623/04 Pressemitteilung des Hessischen VGH
Doris Fraccalvieri Hessisches VGH
Doris Fraccalvieri 6 UE 2623/04
 
Alle Wirtschafts-Urteile