Doris Fraccalvieri - Zustimmung - Gesch - Aufsichtsrats - Haftung
 

Doris Fraccalvieri - Wirtschafts-Urteile
AG, Aufsichtsrat, Pflichtverstoß, Haftung
Haftung des Aufsichtsrats bei pflichtwidriger Genehmigungserteilung

Auch ein Aufsichtsratsmitglied kann - gegebenenfalls neben den geschäftsführenden Organen - eine Schadensersatzpflicht nicht erst dann treffen, wenn es die Geschäftsführung an einer von der Zustimmung des Aufsichtsrats nicht gedeckten Zahlung nicht hindert, sondern bereits dann, wenn es ohne gebotene Information und Risikoabschätzung seine Zustimmung zu nachteiligen Geschäften erteilt.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 11.12.2006 II ZR 243/05 BGHR 2007, 351 NZG 2007, 187
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri II ZR 243/05
 
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